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   OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 25/09   

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https://dejure.org/2012,1347
OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 25/09 (https://dejure.org/2012,1347)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2012 - 4 U 25/09 (https://dejure.org/2012,1347)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 4 U 25/09 (https://dejure.org/2012,1347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Anwaltshaftung wegen fehlender Aufklärung des Mandanten über versicherungsrechtliche Ausschlussfristen einer Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 675; AUB 88 § 7
    Pflichten des Rechtsanwalts im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 34 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Pflicht zum Hinweis auf Ausschlussfristen

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Pflicht zum Hinweis auf Ausschlussfristen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 34 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Pflicht zum Hinweis auf Ausschlussfristen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 25/09
    Hierzu gehört auch die Aufklärung des Mandanten darüber, dass möglicherweise noch nicht sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für den geltend zu machenden Anspruch erfüllt sind, damit er für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen Sorge tragen kann (zu alledem BGH, Urteil vom 13.03.2008, IX ZR 136/07, Rn. 14 ff.).

    Gerade im Zusammenhang mit Verjährungsfragen muss der Anwalt das "Gebot des sichersten Weges" befolgen (zu alledem BGH, Urteil vom 13.03.2008, IX ZR 136/07, Rn. 14 ff.).

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 25/09
    Ein Mitverschulden des Mandanten bei der Schadensentstehung kommt insbesondere in Betracht, wenn er seiner Informationsverschaffungspflicht unzureichend nachkommt und der Rechtanwalt pflichtwidrig den Mangel der tatsächlichen Angaben nicht durch Fragen beseitigt (BGH, Urteil v. 20.06.1996, IX ZR 106/95, Rn. 26).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 25/09
    Soweit es um das Verhalten des Mandanten selbst geht, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er sich bei pflichtgemäßer Beratung beratungsgemäß verhalten hätte, wenn im Hinblick auf die Interessenlage eine bestimmte Entschließung des zutreffend informierten Mandanten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre (BGH, Urteil vom 30.4.1993, IX ZR 73/93; BGH, Urteil vom 20.03.2008, IX ZR 104/05, Rn. 12/18; Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl. 2010, Rn. 757).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 104/05

    Anforderungen an den Nachweis beratungsgerechten Verhaltens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 25/09
    Soweit es um das Verhalten des Mandanten selbst geht, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass er sich bei pflichtgemäßer Beratung beratungsgemäß verhalten hätte, wenn im Hinblick auf die Interessenlage eine bestimmte Entschließung des zutreffend informierten Mandanten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre (BGH, Urteil vom 30.4.1993, IX ZR 73/93; BGH, Urteil vom 20.03.2008, IX ZR 104/05, Rn. 12/18; Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl. 2010, Rn. 757).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 25/09
    Dies reicht aber ohne die erforderliche Wertung für die nach § 7 I (1) AUB 88 vorausgesetzte ärztliche Feststellung einer Invalidität nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1995, IV ZR 43/94, Rn. 19, 31).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 25/09
    Dass eine dauerhafte Beeinträchtigung des rechten Armes innerhalb der Ausschlussfrist des § 7 AUB 88 ärztlich festgestellt und gegenüber der Streithelferin geltend gemacht worden ist, behauptet dementsprechend selbst der Beklagte nicht (zur sekundären Darlegungslast des Anwalts bei unzureichender Beratung auch BGH, Urteil vom 4.6.1996, IX ZR 246/95).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2008 - 9 U 141/08

    Versicherungsmaklervertrag: Verpflichtung zum Hinweis auf die Ausschlussfrist für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 25/09
    Der Anwalt muss den Mandanten insbesondere auf die versicherungsvertraglichen Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung hinweisen und ihm verdeutlichen, dass innerhalb der Frist auch eine ärztliche Feststellung eines unfallbedingten Dauerschadens erfolgen muss (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2008, 9 U 141/08; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2004, 5 U 143/02).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2004 - 5 U 143/02

    Pflichtverletzung des Anwaltes bezüglich der Frist zum Geltendmachen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.01.2012 - 4 U 25/09
    Der Anwalt muss den Mandanten insbesondere auf die versicherungsvertraglichen Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Invaliditätsleistungen aus einer Unfallversicherung hinweisen und ihm verdeutlichen, dass innerhalb der Frist auch eine ärztliche Feststellung eines unfallbedingten Dauerschadens erfolgen muss (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2008, 9 U 141/08; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.11.2004, 5 U 143/02).
  • OLG Köln, 24.04.2015 - 20 U 8/15

    Haftung des Rechtsanwalts wegen der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer

    Bei lückenhafter oder oberflächlicher Information muss der Rechtsanwalt daher auf ihre Vervollständigung dringen (BGH, NJW 1982, 437; OLG Karlsruhe NJW 2010, 1760; OLG Brandenburg, Urteil vom 25.01.2012, 4 U 25/09, dokumentiert in juris).

    Gerade in Zusammenhang mit Verjährungsfragen muss der Anwalt das "Gebot des sichersten Weges" befolgen (BGH VersR 2008, 1112; so auch OLG Karlsruhe, NJW 2010, 1760; OLG Brandenburg, Urteil vom 25.01.2012, 4 U 25/09, dokumentiert in juris).

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